12.3.1 Statuten

Statuteninhalt

Die Statuten sind das Grundgesetz, die Verfassung der Aktiengesellschaft. Sie regeln – im Rahmen des Gesetzes – die Rechtsverhältnisse der Aktiengesellschaft im Innenverhältnis und, in gewissen Hinsichten, auch gegen aussen.

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Zu unterscheiden sind

  1. der termabsolut notwendige Statuteninhalt (Art. 626 OR),

Beispiel

  1. der termbedingt notwendige Statuteninhalt (Art. 627 f. OR) und

Beispiel

  1. der fakultative Statuteninhalt.

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Absolut notwendiger Statuteninhalt im Besonderen

Zum absolut notwendigen Statuteninhalt gehören insbesondere

  1. die Firma (siehe Kapitel 6),
  2. der Sitz,

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  1. die Eckdaten der Kapitalstruktur und

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  1. die Organisation der Aktiengesellschaft.

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Regelungen in den Statuten, welche zwingendem Gesetzes- oder Verordnungsrecht widersprechen, sind nichtig.

Auslegung der Statuten

Die Auslegung der Statuten geschieht entweder nach

  1. Vertragsgrundsätzen oder

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  1. den Regeln der Gesetzesinterpretation.

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Es ist jene Auslegungsart zu wählen, die der Art der Gesellschaft und ihrem besonderen Charakter angemessen erscheint, wobei bei beiden Varianten der Wortlaut der Statuten den Ausgangspunkt der Interpretation bildet und die Statuten immer für alle Beteiligten gleich auszulegen sind.

Rechtsprechung

Statutenänderung

Da eine Aktiengesellschaft und die Verhältnisse, in denen sie agiert, einem steten Wandel unterliegen, müssen auch die Statuten als Verfassung der Aktiengesellschaft – zwingende Bestimmungen vorbehalten – laufend den geänderten Umständen angepasst werden können. Die Festsetzung und Änderung der Statuten ist grundsätzlich eine unübertragbare Befugnis der Generalversammlung (Art. 698 Abs. 2 Ziff. 1 OR). Ausnahmsweise können die Statuten auch durch einen Verwaltungsratsbeschluss geändert werden (vgl. insbesondere Art. 652g OR, Art. 651a OR, Art. 653g OR und Art. 653i OR). Die Kompetenz des Verwaltungsrats zur Statutenänderung ist jedoch primär vollziehender Natur und stets abhängig von einem durch die Generalversammlung früher gefassten Grundsatzbeschluss.

Literatur