15.3 Stammkapital

Wie die AG verfügt auch die GmbH grundsätzlich über ein festes Stammkapital, welches in Anteile von bestimmter Höhe unterteilt ist. Das Stammkapital übernimmt die gleichen Funktionen wie das Aktienkapital (vgl. Kapitel 12.5.3):

  1. Gläubigerschutzfunktion;
  2. Vermögensschutz im Interesse der Gesellschaft;
  3. Referenzgrösse für die Mitgliedschaft

Neben den Stammanteilen können auch termGenussscheine ausgegeben werden (Art. 774a OR).