15.7 Glossar

Genussscheine:
Genussscheine vermitteln spezielle vermögenswerte Rechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte. Siehe 13.1.8.
GmbH:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Nachschusspflicht:
Verpflichtung eines Gesellschafters, das bestehende Gesellschaftskapital anteilsmässig zu erhöhen. Dabei geht es nicht um Haftung, sondern um die gesellschaftsinterne Aufteilung von Verlusten.
Paritätsprinzip:
Prinzip, wonach jedem Organ unentziehbare Kompetenzen zukommen. Steht im Gegensatz zur Omnipotenztheorie, wonach die Generalversammlung sämtliche Entscheide fällen kann und zum Führerprinzip, das besagt, dass der Verwaltungsrat alle Kompetenzen an sich ziehen kann.