15.7 Glossar
- Genussscheine:
- Genussscheine vermitteln spezielle vermögenswerte Rechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte.
Siehe 13.1.8.
- GmbH:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Nachschusspflicht:
- Verpflichtung eines Gesellschafters, das bestehende Gesellschaftskapital anteilsmässig
zu erhöhen. Dabei geht es nicht um Haftung, sondern um die gesellschaftsinterne Aufteilung
von Verlusten.
- Paritätsprinzip:
- Prinzip, wonach jedem Organ unentziehbare Kompetenzen zukommen. Steht im Gegensatz
zur Omnipotenztheorie, wonach die Generalversammlung sämtliche Entscheide fällen kann
und zum Führerprinzip, das besagt, dass der Verwaltungsrat alle Kompetenzen an sich
ziehen kann.