12.6.1 Verbot der Aktienausgabe unter dem Nennwert (Deckungsprinzip)
Gemäss Art. 624 Abs. 1 Satz 1 OR dürfen die Aktien nur zum Nennwert oder zu einem diesen übersteigenden Betrag (also
mit
Agio, «Über-pari-Emission») ausgegeben werden (Verbot der «Unter-pari-Emission»). Näheres
in
Kapitel 13.1. Einzige Ausnahme ist der Fall der Kaduzierung (Art. 624 Abs. 1 Satz 2 OR,
Kapitel 12.6.3).