3.5 Personenbezogene und kapitalbezogene Gesellschaften

Ist die Person (Fähigkeiten, Interessen, Kapitalkraft) des Gesellschafters für seine Mitwirkung in der Gesellschaft ausschlaggebend, so handelt es sich um eine personenbezogene Gesellschaft (Idealtyp: einfache Gesellschaft). Ist der Gesellschafter für die Gesellschaft aber nur deshalb interessant, weil er die notwendige Kapitaleinlage einbringt, so spricht man von kapitalbezogenen Gesellschaften (Idealtyp: AG). Dazwischen bestehen verschiedene Mischformen.

Ob sich eine Unternehmung eine eher personenbezogene oder eine kapitalbezogene Organisationsform geben möchte, hängt insbesondere von den vorhandenen Mitteln ab, mit welchen der Unternehmenszweck erreicht werden soll. So können die verschiedenen Organisationsformen insbesondere dazu dienen, fehlendes Eigenkapital für die Umsetzung einer Innovation zu beschaffen oder auch um die persönliche Haftung auszuschliessen.

Beispiel