3.5.2 Mitgliedschaftspflichten

Die Mitgliedschaftspflichten in der kapitalbezogenen Gesellschaft sind ausschliesslich vermögensmässiger Natur. In der personenbezogenen Gesellschaft kommt nebst der vermögensmässigen noch eine nicht vermögensmässige Komponente hinzu.

Die folgende Darstellung trifft so wohl nur auf die einfache Gesellschaft resp. die Kollektivgesellschaft (als personenbezogene Gesellschaften) und die AG sowie die SICAV resp. SICAF (als kapitalbezogene Gesellschaften) zu.