2.6 Glossar
- Anstalten:
- Anstalten sind Vermögensgesamtheiten, welche vom Eigentum der Spender losgelöst einem
bestimmten Zweck gewidmet sind und von einer eigenen Organisation verwaltet werden.
- Gesellschaften:
- Gesellschaften sind privatrechtliche Personenvereinigungen, welche vertraglich begründet
werden und der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten Zwecks dienen.
- Partiarisches Darlehen:
- Beim partiarischen Darlehen handelt es sich um einen Darlehensvertrag, bei dem kein
oder nur ein geringer fester Zins vorgesehen, dafür aber eine Beteiligung des Darleihers
am Geschäftsgewinn des Borgers vereinbart wird.