6.1 Definition

In der Umgangssprache wird der Begriff «Firma» als Synonym für Unternehmen verwendet. Im juristisch-technischen Sinn entspricht die Firma dagegen vielmehr dem für den Handelsverkehr gewählten Namen eines Unternehmensträgers, also etwa einer Gesellschaft. Die Firma gewährleistet, dass die einzelnen Unternehmensträger individualisierbar sind, mithin auseinandergehalten werden können. Die einzelnen Elemente, welche der Definition des Firmenbegriffs zugrunde liegen, werden nachfolgend erläutert.