12.6 Kapitalschutz: Kapitalaufbringung

In der Phase der Gründung der Gesellschaft muss sichergestellt werden, dass ein minimales Gesellschafts- und damit Haftungsvermögen zur Verfügung steht. Auch bei späteren Kapitalerhöhungen ist dafür zu sorgen, dass die erbrachten Einlagen dem Ausgabebetrag der Aktien entsprechen.