12.8.7 Kritik am Warnsystem

Viele Gesellschaften besorgen sich ihr Kapital auf dem Wege der Innenfinanzierung (Kapitel 12.5.1), d.h. sie behalten ihre Gewinne zurück, statt sie an die Aktionäre auszuschütten. Jährlich werden – über alle AGs gesehen – schätzungsweise 50–75% des erzielten Gewinnes einbehalten. Steigen die angehäuften offenen Reserven (vgl. Kapitel 12.7.2) stetig an, macht das Aktienkapital im Vergleich zu den Reserven einen immer kleineren Teil des Eigenkapitals aus. Folge davon ist, dass der grösste Teil des Eigenkapitals vom Kapitalschutz ausgeklammert wird: die Gesellschaft kann so über eine längere Zeit Verluste erleiden, ohne in den vom Gesetz definierten kritischen Bereich zu kommen. Wird dann die Schwelle zum Kapitalverlust überschritten, ist es meist schon zu spät.

Beispiel/Literatur