13.1.3 Wert der Aktie

Der Nennwert entspricht der Quote des Aktienkapitals, er hat jedoch nichts zu tun mit dem Substanzwert. Dieser bestimmt sich nach dem Vermögen der Gesellschaft.

Hinweis

Vom Substanz- und Nennwert zu unterscheiden ist der innere Wert der Aktie, der neben dem Vermögen die Ertragskraft eines Unternehmens berücksichtigt.

Hinweis

Gehandelt wird die Aktie indessen zum Marktwert, der bei börsenkotierten Aktien durch die Börsen, d.h. durch das Zusammenspiel von Nachfrage und Angebot, bestimmt wird.

Die gesetzliche Terminologie kennt den wirklichen Wert (Art. 685b Abs. 1, 4, 5 und 6 OR), der nach Rechtsprechung des BGer „aufgrund des inneren Werts der Aktien festgelegt wird“.

Rechtsprechung